MAIL
info@heinze-studienplatzklage.de
TEL.
+49 40 33 46 39 630
RECHTSRAUM
Anwaltswahl
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Master-Studienplatz

Master-Studienplatz

Studienplatzklage Master

  • Innerkapazitäre Klage

  • Außerkapazitäre Klage

  • Verfassungswidrige Verordnungen und Satzungen

  • Eignungsprüfung

  • Gleichwertigkeitsprüfung

Bologna Prozess

Aufgrund der Einführung der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge herrscht bei den Hochschulen bzw. Universitäten zum Teil Rechtsunsicherheit. Durch den Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert.
 
Nur in einigen wenigen Studiengängen wie Rechtswissenschaften (Jura) oder Medizin wehren sich die Verantwortlichen bis heute erfolgreich gegen eine vollständige Umstellung des Studienganges.

Nichtige Rechtsvorschriften

Eine Vielzahl der den Studiengängen zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften sind rechtswidrig und somit (teil)nichtig. Aufgrund des erheblichen Aufwandes der Umstellung auf die Masterstudiengänge wurden in großem Umfang Rechtsvorschriften geschaffen, die noch heute rechtswidrig und damit angreifbar sind.

Daher sind die Chancen, sich in einen Masterstudiengang erfolgreich einzuklagen, tendenziell hoch. Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Studienplatzklagen haben bereits diverse derartiger Verordnungen und Satzungen erfolgreich angegriffen.

Innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplätze

Bei Studienplatzklagen in Bechelorstudiengängen und Masterstudiengängen ist oft eine Studienplatzklage in Bezugnahme auf innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienlätze empfehlenswert. Wegen der nicht selten rechtswidrigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Masterstudiengänge kann es somit geschickt sein, die Studienplatzklage auf die innerkapazitären und die außerkapazitären Masterstudienplätze zu beziehen.

Die Rechtsprechung im Bereich der Masterstudiengänge entwickelt sich rasant und ist wegen der ständig hinzukommenden Studiengänge und den damit verbundenen Regelungen nicht sehr gefestigt. Gerade insoweit entwickeln die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner die Rechtsprechung in diesem Bereich mit ihrer wissenschaftlich fachlichen Expertise in besonderem Umfang mit und erhöhen Ihre Chancen zum Erhalt eines Masterstudienplatzes beim Einklagen eines Studienplatzes.

Studienplatzklage seit Bologna

Durch den mittlerweile längere Zeit zurückliegenden Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert. Die im Rahmen des Bologna-Prozesses erfolgte Umstellung fast aller in Deutschland angebotener Studiengänge auf das Bachelor/Master-System ist als umfassendste Studienreform der Nachkriegsgeschichte einzustufen. Im Jahr 2010 sind 85% aller Studiengänge in Deutschland auf das zweigliedrige System umgestellt worden. Nur in einigen wenigen Studiengängen wie Rechtswissenschaften (Jura) oder Medizin wehren sich die Verantwortlichen bis heute erfolgreich gegen eine vollständige Umstellung der Studiengänge.

Der enorme Umfang einer solchen Umstellung führte dazu, dass viele der erlassenen Zulassungsverordnungen für Masterstudiengänge heute fehler- bzw. lückenhaft sind. Das gilt jeweils bezüglich mehrerer Aspekte der Rechtsvorschriften, denn die Hochschulen bzw. Universtäten mussten auf mehrere Problembereiche eingehen. Zum einen musste ein Weg gefunden werden, herauszufiltern, welche Bewerber überhaupt geeignet sind, um den angebotenen Masterstudienplatz anzutreten. Zum anderen gilt es, aus den vielen Bewerbern diejenigen herauszufiltern, die einen der wenigen Masterstudienplätze erhalten sollen.

Gibt es große Unterschiede zu der „klassischen Studienplatzklage“ ins 1. Fachsemester Bachelor?

Die Masterstudienplatzklage in das 1. Fachsemester des Masterstudienganges unterscheidet sich erheblich von den „klassischen Studienplatzklagen“ in das 1. Fachsemester Bachelor, denn im Zulassungsverfahren zum Masterstudienplatz muss zunächst in besonderer Weise die Eignung des Bewerbers festgestellt werden, um dann ein Auswahlverfahren zwischen den geeigneten Bewerbern durchführen zu können. Die Eignungskriterien unterscheiden sich von den Kriterien zur Zulassung im Bachelorstudium.

Anders als bei der Zulassung zu einem Bachelorstudiengang kommt es allenfalls geringfügig auf die Abiturnote an. Es sind andere Faktoren maßgeblich, wobei die Note im Bachelor als Eignungskriterium eine Rolle spielen kann. Das ist für die Bewerber vorteilhaft, die ihr Recht auf einen Masterstudienplatz notfalls einklagen wollen. Es geht insoweit nämlich nicht nur um das Einklagen eines außerkapazitären Studienplatzes, sondern gegenüber den Studienplatzklagen Bachelor auch verstärkt um das Einklagen des innerkapazitären Studienplatzes.

Die klassische Studienplatzklage“ in das 1. Fachsemester Bachelor ist hingegen regelmäßig stärker – aber nicht nur – darauf bezogen, dass der Bewerber einen Studienplatz außerhalb der seitens der Hochschulen bzw. Universitäten errechneten Kapazität zugesprochen bekommt. Es geht bei der „klassischen Studienplatzklage“ nicht im selben Umfang wie bei der Masterstudienplatzklage darum, einen Platz im regulären Auswahlverfahren zu erhalten. Im Rahmen der klassischen Studienplatzklagen wird noch immer (rechtswidrig) fast ausschließlich die Abiturnote herangezogen, obwohl diese Vergabepraxis aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2017 verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Diese seit Jahrzehnten gängige Praxis war vor der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 2017 durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vielfach bestätigt worden und es gibt bei der Vergabe leider insoweit noch immer kaum Unterschiede im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung des Bachelor/Master-Systems.

Das Vorgehen der auf die Masterstudienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in das 1. Fachsemester Masterstudium zielt insbesondere darauf ab, beim Verwaltungsgericht innerkapazitär und außerkapazitär vorzugehen und nicht nur einen Standardantrag auf Zulassung außerhalb der von den Universitäten bzw. Hochschulen errechneten Kapazitäten zu stellen. Ihre Anträge untermauern Dr. Heinze & Partner mit fachlich wissenschaftlich fundierter Begründung. Dr. Heinze & Partner setzen alles daran, dass Plätze an ihre Mandanten vergeben werden.

Sind die Erfolgsaussichten einer Masterstudienplatzklage deshalb höher einzuschätzen als bei Studienplatzklagen ins erste Fachsemester Bachelor?

Die Antwort ist: JA! Bei den Master-Studiengängen gibt es weniger gefestigte Rechtsprechung, zumal regelmäßig neue untergesetzliche Regelungen in Kraft treten. Das ist einer der Gründe, warum die Erfolgsaussichten im Rahmen einer Studienplatzklage im Bereich der Masterstudiengänge oft hoch einzuschätzen sind! Die Unsicherheiten der Universitäten und Hochschulen – aber auch der Verwaltungsgerichte – sind es, durch die uns ein größerer Spielraum gegeben ist, um dem Antragssteller zu seinem ihm zustehenden Studienplatz zu verhelfen.

Ihr Rechtsanwalt für die Studienplatzklage aus der Kanzlei Dr. Heinze & Partner ist nicht nur darauf beschränkt, Plätze nachberechnen zu lassen, sondern er kann schon in einem sehr frühen Stadium in das Verfahren eingreifen.

Bei der Vergabe der Masterstudienplätze absolviert der Kandidat nicht selten zunächst eine Eignungsprüfung, durch die sichergestellt werden soll, dass er zur Aufnahme des Masterstudienganges geeignet ist. Diese kann von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner prüfungsrechtlich angegriffen werden. Bei der Auswahl nach Eignung stellen einige Universitäten und Hochschulen auf bestimmte Leistungen innerhalb des Bachelor-Studiums ab, während andere die Note als Kriterium heranziehen. Diese Vorgehensweise wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Es ist die Aufgabe eines Anwalts für Studienplatzklagen, zu klären, ob die jeweilige Regelung verfassungskonform ist. Genau dafür müssen Dr. Heinze & Partner aber bereits die Ablehnung des innerkapazitären Antrages angehen und müssen bestimmte Fristen einhalten.

Nicht selten folgt das eigentliche Auswahlverfahren der Universitäten und Hochschulen erst nach der Eignungsprüfung. In diesem Verfahren wird dann entschieden, welcher der grundsätzlich geeigneten Kandidaten einen Platz erhält. Soweit ein Antragsteller keinen Platz erhält, kann überprüft werden, ob die Auswahlsatzung rechtsfehlerhaft ist. Die bisherige Rechtsprechung ist häufig auf exakt diesen Aspekt im Verfahren ausgerichtet, weil es lange umstritten war, ob und gegebenenfalls wonach eine feste Notengrenze festgelegt werden darf.

Überwiegend anerkannt ist mittlerweile, dass eine Note von mindestens 2,5 im Bachelorstudiengang als verhältnismäßige Einstiegsgrenze gilt. Aber auch insoweit kann es Ausnahmen geben.

Daneben gibt es auch für die Masterstudiengänge zusätzlich die „klassische Studienplatzklage“ auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Dann sind wieder die regulären Fristen für die außerkapazitären Anträge einzuhalten. Das bedeutet, dass durch die Rechtsanwälte für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner auch insoweit unter Umständen schon sehr früh gehandelt werden muss, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang außerhalb der von den Hochschulen bzw. Universitäten errechneten Kapazitäten zu beantragen, denn dieser Antrag kann parallel zum innerkapazitären Antrag gestellt und verfolgt werden.

Die Mindestnote ist erfüllt, aber die Universität/Hochschule will den Bachelorabschluss nicht als gleichwertig anerkennen. Gibt es eine Möglichkeit das Studium dennoch zu beginnen?

Die Antwort lautet: JA. Diese Möglichkeit gibt es. Oft stellen die Universitäten bzw. Hochschulen bei der Eignungsfeststellung dezidierte Anforderungen an den Bachelor-Abschluss eines Bewerbers. Das kann dazu führen, dass beispielsweise ein Absolvent des Bachelor of Arts für Lehramt an Gymnasien von der Universtät X nicht für den Master of Educations – Lehramt an Gymnasien / Oberschulen – an der Universtät Y angenommen wird, weil sich die Universität Y bei den Vorgaben für den Masterstudiengang zu stark am Aufbau des eigenen Bachelorstudiums orientiert.

Dies scheint schon für den Laien unverständlich, denn jeder Absolvent eines Bachelors muss nach dem European Credit Transfer System zumindest 180 Credit Points erreichen, um den akademischen Titel „Bachelor“ zu erhalten. Zudem wurde mit der Einführung des Bachelor/Master-Systems darauf abgezielt, dass die Anerkennung der Studienleistungen europaweit transparenter und ein Wechsel an andere Studienorte erleichtert wird.

Ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass der Bachelorabschluss nicht den Vorgaben der Wunsch-Universität bzw. Wunsch-Hochschule entspricht, ist vom spezialisierten Anwalt für die Studienplatzklage aus der Kanzlei Dr. Heinze & Partner daher dezidiert auf Rechtsfehler zu überprüfen.

Um frühzeitig eine Strategie entwickeln zu können, empfehlen Dr. Heinze & Partner Ihnen, sich schon vor der Bewerbung für den Masterstudienplatz an die entsprechende Hochschule bzw. Universität zu wenden und zu erfragen, ob Sie mit Ihrem Abschluss die Voraussetzungen für den Masterstudienplatz Ihrer Wahl erfüllen. Sollten Sie darauf eine negative Rückmeldung bekommen, können Dr. Heinze & Partner schon in diesem Stadium eine langfristig angelegte Verfahrensstrategie für Sie entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren