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Gerhard Heinze

Rechtsanwalt für Prüfungsrecht

Rechtanwalt und Notar a.D. Gerhard Heinze ist bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner auf die Prüfungsanfechtung Notarielle Fachprüfung spezialisiert und derzeit noch Of Counsel. Er bearbeitet im Prüfungsrecht ausschließlich Akten, welche die notarielle Fachprüfung und Aufgabenstellungen im Zivilrecht betreffen. Gerhard Heinze war zu Beginn seiner Juristenkarriere als Rechtsanwalt in Niedersachsen tätig. Dort war er zunächst auch einige Jahre als Rechtsanwalt und Notar tätig. Da er eine Leidenschaft für das Zivilrecht auf höchstem Niveau hat, wurde er nach einem umfangreichen Ausschreibungsverfahren aufgrund seiner herausragenden Examensnote in einem anderen Bundesland zum „Nur-Notar“ ernannt. Gerhard Heinze war jahrelang Vizepräsident einer Landesnotarkammer und ist in Notarkreisen bundesweit hervorragend vernetzt. Nachdem er sein Notaramt mit dem Erreichen der Altersgrenze gemäß der Bundesnotarordnung niedergelegt hatte, wurde er wieder Rechtsanwalt.

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