Für die Studienplatzklage im Studiengang der Psychologie gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage aus der oberen Menüleiste. Im Vergleich zu den medizinischen Studiengängen bedarf es regelmäßig einer geringeren Anzahl so genannter Studienplatzklagen. Einerseits ist die Zahl der Antragsteller bei Gerichten deutlich geringer als im Rahmen der medizinischen Studiengänge, während andererseits die Studienplatzsituation im Bereich Psychologie etwas entspannter ist. Die auf Studienplatzklage Psychologie spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner klagen bundesweit Studienplätze Psychologie ein.