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Studienplatzklage AStA

Studienplatzklage AStA

Fehleranfälligkeit

Ein AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) bei einer Universität darf nicht wie ein Rechtsanwalt beraten.

Vorformulierten Anträge sind einerseits oft unpräzise und unvollständig, während andererseits jegliche individuelle inhaltliche Argumentation fehlt.

Chancen geringer

Beim Versuch, einen Studienplatz mit Hilfe eines AStA einzuklagen, verringert ein Antragsteller seine Chancen in der Regel erheblich. Dem Amtsermittlungsgrundsatz bei den Verwaltungsgerichten wird in der Praxis oft nicht ausreichend nachgegangen, so dass individueller Vortrag entscheidend ist.

Außerdem geht es bei einer fachgerecht geführten Studienplatzklage darum, dem Gericht neue juristische Wege aufzuzeigen, um Ihren Fall zu gewinnen. Bei Verwendung einer Vorlage eines AstA ist die Argumentation nicht individuell für Sie ausgerichtet.

Kostenersparnis

Bei Studienplatzklagen über den AStA gelingt letzten Endes meist keine Kostenersparnis. Im Laufe des Verfahrens wird nämlich oft doch professionelle Hilfe nötig und im Vorfeld sind zu diesem Zeitpunk dann nicht selten irreparable Fehler unterlaufen.

Dadurch entstehen Anwaltskosten im Nachhinein und die Chancen sind aufgrund bereits begangener Fehler geringer als bei rechtzeitiger Konsultierung eines Profis.

Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner erleben es immer wieder, dass Mandanten aus Kostengründen zunächst versuchen, sich mit Hilfe eines AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) bei einer Universität einzuklagen, bevor Sie dann – leider oft zu spät – professionelle Hilfe hinzuziehen. Nicht selten sind insoweit erhebliche irreparable Fehler begangen worden. Jeder, der diesen Weg wählt, muss sich darüber im Klaren sein, dass im AStA keine spezialisierten Juristen sitzen, weshalb es sogar lange gesetzlich verboten war, dass ein AStA zum Beispiel Vorlagen für Anträge und Schriftsätze zur Verfügung stellt. Partiell gibt es Rechtsanwälte, die einen AStA unterstützen. Diese Anwälte des AStA sind in der Regel keine Topjuristen mit herausragenden Examina, die sich auf dem freien Markt behaupten können. Rechtsanwälte, die fachlich versiert sind und zugleich einen wissenschaftlichen Hintergrund haben, bereiten normalerweise keine Vorlagen für einen AStA zur Unterstützung eines AStA bei Studienplatzklagen vor. Leitet ein AStA regelmäßig Mandate an einen Rechtsanwalt weiter, beruht dies nicht selten auf persönlichen Bekanntschaften. Einen Rückschluss auf fachliche Kompetenz lässt dies nicht zu, zumal diese Praxis rechtlich höchst fragwürdig und bei rechtlicher Überprüfung kaum haltbar wäre.

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Studienplatz über den ASTA?

  • Restriktive Auslegung der Amtsermittlung durch Gerichte

  • Keine individuelle mit Argumentation AStA

I.

Fehleranfälligkeit Studienplatzklage mittels AStA

Ein AStA darf aus gutem Grund nicht wie ein Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt darf auch nicht für die Institution des AStA Dritte beraten. Dass ein AStA nicht wie ein Rechtsanwalt beraten darf, liegt daran, dass der Gesetzgeber die Gefahr erkannt hat, dass eine Studienplatzklage ohne einen wissenschaftlich qualifizierten Rechtsanwalt unter Beachtung der AStA-Regeln potentielle Studienanfänger in Kostenfallen und inhaltlich schlecht geführte Verfahren treibt. Einige Universitäten wie die Universität Hamburg stellen über ihren AStA sogar umfangreiche Skripte für Studienplatzklagen zur Verfügung, die zum Teil – je nach Hochschule bzw. Universität – erhebliche Fehler beinhalten. Der AStA der HAW Hamburg bietet zum Beispiel ebenfalls eine sehr zweifelhafte Beratung für die Studienlatzklage HAW Hamburg an. Einerseits sind in die seitens eines AStA vorformulierten Anträge oft unpräzise und unvollständig, während andererseits jegliche inhaltliche Argumentation fehlt, die für ein Obsiegen oder Unterliegen in Gerichtsverfahren maßgeblich ist.

II.

Universität bzw. AStA als Gegner

Als Studienplatzkläger sollte Ihnen klar sein, dass ein AStA zur Universität gehört und der Universität gegenüber Pflichten zu erfüllen hat. Der AStA ist nicht eigenständig und finanziell abhängig.

Wenn Sie sich bei einer Studienplatzklage auf einen AStA verlassen, lassen sich mittelbar von Ihrem Gegner beraten, wenngleich die im jeweiligen AStA handelnden Personen den Studierenden in der Tendenz zugewandt sein mögen. Seitens der Hochschule bzw. Universität kann die vermeintliche Unterstützung auch eine Strategie sein, sich durch die Zurverfügungstellung formularmäßige Anträge unbequemen, aggressiven und gut vortragenden Anwälten zu entziehen. Das ist in etwa so, als würde sich eine Fußballmannschaft vor einem WM-Finale die Mannschaftsaufstellung, die Strategie und das Spielsystem vom Gegner vorgeben lassen. Das würde im normalen Leben kein Mensch tun, der halbwegs klar bei Sinnen ist. Es geht um Ihre Zukunft und den Studiengang, der die Grundlage Ihres gesamten Lebens bilden wird. Insoweit ist es notwendig, sich in die Hände von Profis zu begeben, anstatt in Eigenregie mit Hilfe eines AStA herumzupfuschen.

III.

Chancenverringerung Studienplatzklage AStA

Versucht jemand, einen Studienplatz mit Hilfe eines AStA einzuklagen, verringert er seine Chancen in der Regel erheblich.

1.

Irreführung durch AStA bezüglich gerichtlicher Amtsermittlung

Zwar gibt es bei den Verwaltungsgerichten gemäß § 86 Abs. 1 VwGO einen Amtsermittlungsgrundsatz, jedoch wird dieser von den Verwaltungsgerichten in der Praxis oft nicht in gebotener Form berücksichtigt. Außerdem geht es bei einer seriösen und fachgerecht geführten Studienplatzklage gerade darum, dem Gericht neue juristische Wege aufzuzeigen, um Ihren Fall zu gewinnen. Das ist mit auf die Studienplatzklage spezialisierten und wissenschaftlich agierenden Rechtsanwälten wie den Anwälten Dr. Heinze & Partner möglich. Führen Sie Studienplatzklagen in Eigenregie bzw. mit Hilfe eines AStA, können Sie mangels notwendiger juristischer Fachkenntnisse nicht hinreichend juristisch agieren und verringern Ihre Chancen in vielen Konstellationen somit erheblich. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben hingegen prozesstaktische Erfahrung, mittels derer Sie besondere Verfahrensstrategien entwickeln und Ihre Chancen deutlich erhöhen können.

2.

Keine Individualität bei Studienplatzklage AStA

Bei dem Versuch, sich mit Hilfe eines AStA bei einer Universität oder einer Hochschule einzuklagen, fehlt nicht nur die fachliche Argumentation, sondern auch die auf Sie ausgerichtete individuelle Argumentation. Jeder Jurist, der die Grundzüge des Rechts auch nur im Ansatz begriffen hat, weiß, dass nahezu jeder Fall individuell betrachtet und aufbereitet werden muss. Insbesondere der AStA der Universität Hamburg und der AStA der HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg) sind mit ihren zum Teil irreführenden Beratungen  (HAW) und zum Teil unpräzisen Skripten der Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit großer Skepsis zu betrachten.

IV.

Oft keine Kostenersparnis bei Studienplatzklage AStA

Diejenigen, die eine Studienplatzklage ohne Hinzuziehung eines qualifizierten Spezialisten für die Studienplatzklage, also einen auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwalt, angehen, wollen regelmäßig Kosten sparen. Selbst das gelingt letzten Endes in vielen Fällen nicht. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben es immer wieder erlebt, dass Studienplatzklagen von Mandanten zunächst eigenständig begonnen wurden. Diese merken im Laufe des Verfahrens, dass professionelle Hilfe entgegen der Ausführungen eines AStA doch notwendig ist. Dadurch entstehen Anwaltskosten dann im Nachhinein. Die Chancen sind aufgrund der durch die Studienplatzklage in Eigenregie mit Hilfe des AStA im Vorfeld begangenen Fehler dann allerdings oft geringer als  bei Mandanten, die sich gleich zu Beginn professionelle Hilfe der Rechtsanwälte für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner geholt haben.

V.

Anwaltszwang

von der Universität in eine zweite Gerichtsinstanz gedrängt werden, besteht zudem Anwaltszwang. Haben Sie die erste Instanz in derartigen Fällen alleine bzw. mit Hilfe eines AStA bestritten, haben Sie in der zweiten Gerichtsinstanz in der Regel einerseits oft verringerte Chancen und andererseits deutlich erhöhte Rechtsanwaltskosten. Sie würden die Wahl einer Billiglösung in der ersten Instanz spätestens in diesem Verfahrensstadium bzw. Lebensstadium bitter bereuen. Auch in einer Gesellschaft, in der Leistungen gerne möglichst billig gewünscht werden und die Qualität oft vernachlässigt wird, gibt es Dienstleistungen, in die es sich zu investieren lohnt – wie bei der Erlangung eines Studienplatzes, der für Ihre Zukunft entscheidend ist.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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