MAIL
info@heinze-studienplatzklage.de
TEL.
+49 40 33 46 39 630
RECHTSRAUM
Anwaltswahl

Bachelor-Studienplatz

Bachelor-Studienplatz

Allgemeines

Beim Einklagen für einen Studienplatz Bachelor gelten zunächst die Ausführungen zur Studienplatzklage allgemein und zum üblichen Ablauf einer Studienplatzklage.

Die Anwälte Dr. Heinze & Partner führen bundesweit Studienplatzverfahren für Sie in allen Bachelorstudiengängen.

Quereinstieg

Schwierig ist eine Studienplatzklage in ein höheres Semester des Bachelorstudiums. Dabei kommt es darauf an, dass bereits ein Anrechnungsbescheid vorhanden ist oder

die Gleichwertigkeit der Studienleistungen nachgewiesen werden kann. Die Gleichwertigkeit ist gerichtlich vollständig überprüfbar, weil insoweit kein so genannter Beurteilungsspielraum besteht.

Fristen

Bezüglich der Fristen ist – wie bei anderen Studienplatzklagen auch – zwischen innerkapazitären und außerkapazitären Fristen zu unterscheiden.

Ein Abwarten anwaltlicher Beratung bis zum Erlass des Ablehnungsbescheides muss nicht schädlich sein – es kann Sie aber den Studienplatz kosten.

Die Erlangung eines Studienplatzes Bachelor im 1. Fachsemester ist der Klassiker der Studienplatzklage Bachelor.

  • Studienplatzklage Bachelor 1. Fachsemester

  • Studienplatzklage Bachelor höhere Fachsemester

  • Anrechenbare Prüfungsleistungen

  • Innerkapazitäre Frist

  • Außerkapazitäre Frist

I.

Studienplatzklage Bachelor – Allgemeines

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als auf die Studienplatzklage spezialisierte Kanzlei klagen Sie für einen Studienplatz Bachelor zum Studienbeginn ein. Beim Einklagen für einen Studienplatz Bachelor gelten zunächst die Ausführungen zur Studienplatzklage allgemein und zum üblichen Ablauf der Studienplatzlage. Die Anwälte Dr. Heinze & Partner führen Studienklagen für Sie bundesweit und in allen Bachelorstudiengängen.

II.

Quereinstieg Bachelor in höhere Semester und anrechenbare Prüfungsleistungen

ein Anrechnungsbescheid vorhanden ist oder die Gleichwertigkeit der Studienleistungen nachgewiesen werden kann. Dabei ist es nicht unüblich, dass sich die Hochschule bzw. Universität weigert, Prüfungsleistungen anzuerkennen und eine Bewerbung in ein höheres Semester zu ermöglichen. In derartigen Konstellationen ist es notwendig, dass Sie möglichst frühzeitig – bestenfalls vor der innerkapazitären Bewerbung – die Rechtsanwälte für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner aufsuchen, damit diese Ihnen einen Weg aufzeigen können, wie Sie sich auf einen Bachelorstudienplatz in einem höheren Semester bewerben und die Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen anerkennen lassen können. Die Gleichwertigkeit ist gerichtlich vollständig überprüfbar, weil insoweit kein so genannter Beurteilungsspielraum besteht.

III.

Besondere Fristen

terscheiden. Diese sind zum Teil landeseinheitlich geregelt, während im Übrigen jede Hochschule bzw. Universität unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen mittels einer untergesetzlichen Regelung eigene Fristen festlegen kann, die vielen Interessenten nicht geläufig sind. Daher ist es sinnvoll, die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner auch bei Bachelorstudiengängen und einer etwaigen Studienplatzklage möglichst frühzeitig – bestenfalls vor der innerkapazitären Bewerbung – um Rat zu fragen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie seriös über sämtliche zu beachtende Fristen aufklären. Es wäre höchst ärgerlich, wenn zu langes Warten zu einem Fristversäumnis führen würde. Ein Warten bis zum Erlass des Ablehnungsbescheides ohne anwaltliche Beratung muss nicht schädlich sein – es kann Sie aber den Studienplatz kosten.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren