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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Allgemeines zur Studienplatzklage

Allgemeines zur Studienplatzklage

Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen die Studienplatzklage bundesweit  in allen Studiengängen durch. Davon sind selbstberständlich auch alle medizinischen Studiengänge wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin erfasst – allerdings auch Pharmazie, Psychologie sowie alle Bachelorstudiengänge und alle Masterstudiengänge.

I.

Wie funktioniert eine Studienplatzklage bzw. Studienklage?

Die Studienplatzklage wird manchmal auch Studienklage genannt. Gute Abiturnoten werden mittlerweile oft inflationär vergeben, weshalb die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einem Einser-Abitur ebenso wie die Zahl der Studiengänge auf über 8000 gestiegen ist. Zudem gibt es in einem Jahrgang prozentual mehr Abiturienten als vor Jahrzehnten. Der damit verbundenen Zunahme an Studienbewerbern auf der einen Seite stehen Kürzungen der Mittel auf der anderen Seite gegenüber. Professorenstellen werden nicht nachbesetzt und diverse Kosten, die eigentlich aus den Haushaltsmitteln finanziert werden müssten, können nur gedeckt werden, weil sich die Hochschulen aus Drittmitteln finanzieren und sich somit in Abhängigkeiten begeben. Abgesehen davon, dass dadurch in hohem Maß die wissenschaftliche Neutralität gefährdet wird, führen die gekürzten Mittel dazu, dass die Hochschulen zum Teil Wege suchen, um der sogenannte Studienplatzklage bereits im Vorfeld entgegenzuwirken. Diese Vorgehensweise der Hochschulen führt dazu, dass es zunehmend wichtiger wird, sich beim Einklagen eines Studienplatzes professioneller Hilfe zu bedienen. Dr. Heinze & Partner als bundesweit tätige Rechtsanwälte für die Studienplatzklage werden Ihnen helfen können, die im Verfahren lauernden Fallen zu umgehen und Ihre Erfolgsaussichten zu optimieren.

Der rechtliche Rahmen der Studienplatzklage basiert auf der in Artikel 12 des Grundgesetzes verankerten freien Berufswahl. Sie wird durch den sogenannten Numerus Clausus in vielen Studiengängen eingeschränkt. Diese Einschränkung ist nur insoweit verfassungskonform, als die Universitäten bzw. Hochschulen ihre Kapazitäten an Studienplätzen vollständig ausgeschöpft haben. Hier wird mit der Studienplatzklage zum Einklagen eines Studienplatzes unter anderem – bei kompetentem Herangehen aber nicht nur – angesetzt. Es ist eines der Ziele, im Laufe des Verfahrens aufzudecken, dass die Universität bzw. Hochschule ihre Kapazitäten falsch berechnet und somit nicht voll ausgeschöpft hat.

 

Was bedeutet der Begriff Studienplatzklage

  • innerkapazitär

  • außenkapazitär

  • erweiterte Strategie

II.

Was bedeutet der Begriff Studienplatzklage?

Was bedeutet der Terminus Studienplatzklage? Bei der sogenannten Studienplatzklage handelt es sich in der Regel nicht nur um eine Klage. Es geht auch nicht primär um das Einklagen eines Studienplatzes. Vielmehr geht es im Kern um einen Antrag beim Verwaltungsgericht, der darauf gerichtet ist, dass dem Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz ein sogenannter außerkapazitärer Studienplatz zugesprochen wird – außerkapazitär deshalb, weil im Verfahren darauf hingearbeitet wird, dass das Gericht Studienplätze freigibt, die die Universitäten bzw. Hochschulen bei ihren ursprünglichen Berechnungen fälschlicherweise nicht einbezogen haben. Auf dieser Homepage werden die Eilverfahren zur leichteren Verständlichkeit dennoch als Studienplatzklage bezeichnet.

Eine Klage (Hauptsacheverfahren) ist grundsätzlich nur nötig, wenn der Bewerber gerichtlich einen der sogenannten innerkapazitären – also einen von der Universität freigegebenen – Plätze begehrt bzw. der außerkapazitären Verfristung der Hauptsache entgegengewirkt werden muss, weil ein Widerspruchsverfahren zum Beispiel entbehrlich und ein außerkapazitärer universitärer Antrag bereits abgelehnt worden ist. Verfahren im Rahmen eines innerkapazitären Studienplatzes werden von den Rechtsanwälten für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner – anders als von vielen anderen Kanzleien – berücksichtigt. Dort gibt es diverse verfassungsrechtliche Angriffspunkte, die eine wissenschaftlich ausgerichtete Kanzlei wie Dr. Heinze & Partner in besonders qualifizierter Art herausarbeiten können, weil ihre Anwälte zum Teil umfangreich im Verfassungsrecht publiziert haben. Der innerkapazitäre Spielraum der Hochschulen wurde durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zu der Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze auch publiziert hat, erheblich eingeschränkt. Dr. Heinze & Partner werden Ihnen über das inner- und außerkapazitäre Vorgehen hinaus diverse andere Strategien im Einzelfall aufzeigen, die Sie anderswo wahrscheinlich nicht erläutert bekommen werden.

In vielen Fällen werden außerkapazitär zu Unrecht nicht freigegebene Studienplätze aufgedeckt und zwischen den Antragstellern verteilt. Die Anzahl dieser Studienplätze entspricht jedoch nur einem Teil der innerkapazitären Studienplätze. Gibt es mehr Bewerber als im Gerichtsverfahren freigegebene Plätze, werden diese je nach Verwaltungsgericht verlost oder nach Eignung vergeben. Auch wenn ein Losverfahren zunächst willkürlich klingt, gibt es Strategien, mit denen der Faktor Glück minimiert werden kann. Ein fachkundiger Rechtsanwalt wird Ihnen ein innerkapazitäres und außerkapazitäres Vorgehen sowie zusätzlich eine erweiterte Strategie anbieten.

Stellenwert:

  • Losverfahren

  • Eignungskriterien

  • Verfassungs- und Europarecht

II.

Stellenwert der Abiturnote für die Studienplatzklage

Oft wird uns zu Beginn der Erstberatung über das Einklagen eines Studienplatzes die Frage gestellt, welchen Einfluss die Note des Abiturs auf die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage hat. Zunächst hat sie keinen Einfluss darauf, ob sich der Bewerber überhaupt an ein Gericht wenden und sich an einer Universität bzw. Hochschule einklagen kann. Wie bereits dargestellt, steht dieses Recht gemäß Art. 12 Grundgesetz jedem zu, der die nötige Qualifikation nachweisen kann, der es bedarf, um ein Studium in Deutschland zu beginnen. Auch spielt sie bei der Entscheidung des Gerichts über die Vergabe der außerkapazitären Studienplätze nur selten bzw. regional eine Rolle. Die Gerichte neigen überwiegend noch immer dazu, freie Plätze im Losverfahren zu vergeben. Der Hintergrund ist wenig spektakulär, ein Losverfahren stellt beim Einklagen eines Studienplatzes den geringsten Verwaltungsaufwand dar, wenngleich die Durchführung eines Losverfahrens verfassungsrechtlich bedenklich ist.Für Bewerber mit guten Abiturnoten, die nur knapp den Numerus Clausus verfehlen, mag dies zunächst eine Enttäuschung sein – für Bewerber mit schlechteren Abiturnoten ist es wohl zunächst ein Grund zum Aufatmen. Studienplatzkläger mit guten Noten haben unter Umständen innerkapazitär gute Chancen oder wählen außerkapazitär Gerichte, die bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Studienplatzklagen die Warteliste der jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen und die damit zusammenhängenden Eignungskriterien heranzuziehen. Dr. Heinze & Partner sind auf Studienplatzklagen spezialisiert und beziehen alle notwendigen Aspekte in die auf Sie zugeschnittene Strategie beim Einklagen eines Studienplatzes ein.

Somit lässt sich zusammenfassen, dass die Abiturnote überwiegend keine Rolle spielt, sie aber durch den Anwalt für die Studienplatzklage durchaus mit einbezogen werden kann, wenn der Bewerber dadurch Vorteile hat.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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