Für Studienplatzklagen im Studiengang Tiermedizin gelten die allgemeinen Ausführungen zu Studienplatzklagen aus der oberen Menüleiste. Da es in Deutschland nur 5 Universitäten mit dem Studiengang Tiermedizin gibt, ist die Anzahl der Studienplätze insoweit sehr begrenzt. Allein dadurch sind Studienplatzklagen im Studiengang Tiermedizin schwieriger durchzuführen als in anderen Studiengängen.
Als auf Studienplatzklagen spezialisierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird Dr. Heinze Sie professionell beraten, um Ihnen möglichst hohe Chancen auf den Erhalt des Studienplatzes Tiermedizin zu gewährleisten.
Die Anzahl der Studienplatzkläger schwankt im Studiengang Tiermedizin, so dass auch die Erfolgschancen von Semester zu Semester unterschiedlich zu bewerten sind. Außerdem bestehen ähnlich wie bei den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin Möglichkeiten des Quereinstieges bzw. einer Studienplatzklage in höhere Semester, soweit bestimmte besondere Voraussetzungen erfüllt sind.