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14.05.2021: Erfolgreiche Beschwerde bezüglich Studienplatz Medizin beim OVG Niedersachsen - Dr. Heinze & Partner

Die Spezialisten für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Studienplatzangelegenheit Medizin in Niedersachsen erneut einen Beschluss über den Erfolg einer Beschwerde erhalten.

Während viele Rechtsanwälte auf Masse abzielen und ihre Erstberatungen mittlerweile sogar kostenlos anbieten, weil sie ihre eigene Leistung wohl für nicht vergütungswürdig bzw. außergewöhnlich halten, versuchen die auf Studienplatzklagen Medizin spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner wieder einmal, neue Wege zu gehen. Sie lassen das bayrische Sondergesetz für den Studiengang Medizin in Augsburg auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Wissenschaftliche Mandatsbetreuung bedeutet, juristisch außergewöhnlich qualifiziert zu sein und neue juristische Wege zu gehen.

Die Rechtsanwälte Heinze haben Ihre Mandantschaft mittels des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bei der Universität Duisburg-Essen erfolgreich in den Masterstudiengang Medizinmanagement für Wirtschaftswissenschaftler eingeklagt.

Im Rahmen der Studienplatzklage beim Verwaltungsgericht Gießen in einem Sammelverfahren, in dem es außer unseren Mandanten weitere Antragsteller gab, die zum Teil von anderen Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden, hat Dr. Heinze durch seinen Sachvortrag seiner Mandantschaft das Gericht zum Umdenken bewegt. An der Universität Marburg wurden vom Verwaltungsgericht Gießen im Rahmen der auch von uns betriebenen Studienplatzklage 6 weitere Studienplätze für Humanmedizin vergeben.

Die erhebliche Neuerung besteht in Änderung der vielfältigen bisherigen Rechtsprechung darin, dass ein Studienplatzkläger bei der Vergabe außerkapazitärer Plätze auch dann einzubeziehen ist, wenn er bereits in einem Modellstudiengang anderswo einen vorläufigen Studienplatz Medizin erhalten hat, soweit das Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof insoweit noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht ist dem Sachvortrag des Rechtsanwaltes Dr. Arne-Patrik Heinze zur Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, dem Gleichheitsgrundsatz zu Art. 3 Abs. 1 GG sowie zum effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG gefolgt.