Die Spezialisten für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantin eine Schulplatzklage geführt und in der 2. Gerichtsinstanz beim Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren erreicht, dass die Mandantin den Wunschschulplatz mittels eines Vergleiches erhält und lediglich die Hälfte der Gerichtskosten tragen muss.