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Rechtsanwälte Heinze: Erfolgreiche Studienplatzklage Leuphana in den Studiengängen berufliche Bildung und Sport

Als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen haben die Rechtsanwälte Heinze erneut erfolgreich eine Studienplatzklage durchgeführt. Aufgrund des Sachvortrages der Anwälte zur Fehlerhaftigkeit der innerkapazitären Platzvergabe ließ sich die Universität auf einen Vergleich ein, so dass die Mandantin einen endgültigen Studienplatz erhielt und ihr Studium beginnen konnte.

Die Rechtsanwälte Heinze haben eine eine Studienplatzklage Psychologie gegen die Leuphana Universiät Lüneburg Niedersachsen erfolgreich beendet. Aufgrund des Vortrages der Rechtsanwälte Heinze zur fehlerhaften innerkapazitären Vergabe wurde ein Vergleich erzielt und die Mandantin konnte das Studium beginnen.

Beim Einklagen eines Studienplatzes Medizin in Hannover haben Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze, die dieses Verfahren betreut haben, auch in der zweiten Gerichtsinstanz im Eilverfahren gewonnen. Somit war die so genannte Studienplatzklage Medizin im Eilverfahren erfolgreich, so dass der vorläufige Studienplatz im Medizinstudium Hannover für unsere Mandantschaft bestehen bleibt. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Die so genannte Studienplatzklage war im Eilverfahren also in der ersten Gerichtsinstanz beim Verwaltungsgericht und in der zweiten Gerichtsinstanz beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich.

Mit begleitender Beratung durch die Rechtsanwälte Heinze hat unsere Mandantschaft an der Ostfalia einen Studienplatz erhalten.

Die Rechtsanwälte Heinze haben Ihre Mandantschaft mittels des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bei der Universität Duisburg-Essen erfolgreich in den Masterstudiengang Medizinmanagement für Wirtschaftswissenschaftler eingeklagt.

Im Rahmen der Studienplatzklage beim Verwaltungsgericht Gießen in einem Sammelverfahren, in dem es außer unseren Mandanten weitere Antragsteller gab, die zum Teil von anderen Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden, hat Dr. Heinze durch seinen Sachvortrag seiner Mandantschaft das Gericht zum Umdenken bewegt. An der Universität Marburg wurden vom Verwaltungsgericht Gießen im Rahmen der auch von uns betriebenen Studienplatzklage 6 weitere Studienplätze für Humanmedizin vergeben.

Die erhebliche Neuerung besteht in Änderung der vielfältigen bisherigen Rechtsprechung darin, dass ein Studienplatzkläger bei der Vergabe außerkapazitärer Plätze auch dann einzubeziehen ist, wenn er bereits in einem Modellstudiengang anderswo einen vorläufigen Studienplatz Medizin erhalten hat, soweit das Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof insoweit noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht ist dem Sachvortrag des Rechtsanwaltes Dr. Arne-Patrik Heinze zur Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, dem Gleichheitsgrundsatz zu Art. 3 Abs. 1 GG sowie zum effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG gefolgt.

Einer weiteren Mandantin des Rechtsanwalts Dr. Heinze wurde im Eilverfahren in Niedersachsen ein Studienplatz Humanmedizin in das 1. Fachsemester zugewiesen.

Im Rahmen einer von Dr. Heinze geführten Studienplatzklage erging beim Verwaltungsgericht Hannover ein Sammelbeschluss für den Studiengang Medizin. Es waren in dem Sammelverfahren auch anderweitig vertretene Antragsteller beteiligt und es wurden insgesamt 26 Studienplätze vergeben. Vier Studienplätze Humanmedizin wurden für den Quereinstieg in das 5. Fachsemester gegeben, vier Studienplätze Humanmedizin für den Quereinstieg in das 3. Fachsemester und 18 Studienplätze für den Einstieg Humanmedizin in das erste Fachsemester.

Aufgrund der durchgeführten Studienplatzklage konnte die Mandantschaft von Dr. Heinze einen Studienplatz an der Humboldt-Universität in Berlin für den Studiengang Rechtswissenschaften erhalten.

Im Studiengang Strategisches Management konnte Dr. Heinze für seine Mandantschaft die Zulassung zum Studium zum Wintersemester 2016/2017 erzielen.