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10.12.2018: Studienplatzklage Zahnmedizin - Dr. Heinze & Partner an Vergleich im Sammelbeschluss beteiligt

Die auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Studienplatzklage Zahnmedizin einen Vergleich erzielen können. Es handelte sich um einen Sammelvergleich, in dem ein Studienplatz Zahnmedizin vergeben wurde. Auch andere Kanzleien waren an dem Sammelvergleich beteiligt.

Die auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben eine Studienplatzklage Psychologie an einer deutschen Universität erfolgreich für Ihre Mandantin beendet. Im Rahmen eines Vergleiches wurde ein endgültiger Studienplatz durch eine Studienplatzklage Psychologie erteilt.

Die unter anderem auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben eine Studienplatzklage Sonerpädagogik für Ihre Mandantschaft erfolgreich durch Vergleich mit der Universität Hamburg beendet. Der Studienplatz wurde endgültig zugesprochen.

Die Rechtsanwälte für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner konnten für ihre Mandantschaft im Gerichtsverfahren einen Studienplatz durch Vergleich erzielen. Die Mandantin darf nunmehr wie gewünscht Deutsch und Englisch (Lehramt) studieren.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als unter anderem auf Studienplatzklagen spezialisierte Anwälte haben für ihre Mandantschaft ein Gerichtsverfahren (Studienplatz Lehramt) geführt und mit der Universität Hamburg einen Vergleich erzielen können. Die Mandantin hat ihren Wunschstudienplatz Sonderpädagogik erhalten.

Dr. Heinze & Partner sind Rechtsanwälte für Studienplatzklagen und haben erneut einen Masterstudienplatz für ihre Mandantschaft erreicht. Als auf Studienplatzklagen spezialisierte Anwälte haben Dr. Heinze & Partner einen Masterstudienplatz bei der HAW Hamburg mittels Vergleich im gerichtlichen Eilverfahren erreicht.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Studienplatzklagen haben für ihre Mandantschaft nach Stellung eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht im Vergleichsweg einen Masterstudienplatz im Studiengang Produktionstechnik und -management erlangt. Somit darf unsere Mandantschaft den begehrten Studiengang belegen und hat einen endgültigen Studienplatz erhalten.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Studienplatzklagen haben aufgrund Ihres Vortrages zur Kapazität der Hochschule erreicht, dass Ihrer Mandantin im gerichtlichen Eilverfahren (so genannte Studienplatzklage) vom Verwaltungsgericht Hamburg ein Masterstudienplatz Architektur zugewiesen wurde.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen haben ein Studienplatzverfahren für den Studiengang Sonderpädagogik für Ihre Mandantin an der Universität Flensburg eingeleitet und in der Sache innerkapazitär zu einem Härtefall vorgetragen. Aufgrund der zunächst fehlerhaften Vergabe der Universität und der Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner hat die Mandantin nunmehr ohne Gerichtsverfahren einen Studienplatz erhalten.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen haben für ihre Mandantin das innerkapazitäre Vergabeverfahren bezüglich des Masterstudienplatzes Architektur angegriffen und entsprechend in der Sache insbesondere zu verfassungsrechtlichen Aspekten vorgetragen. Die Mandantin hat den Masterstudienplatz Architektur erhalten.