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Studienplatzklage HAW (Gerichtsvergleich) - Rechtsanwälte Heinze

Rechtsanwälte Heinze haben im Rahmen einer Studienplatzklage gegen die HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften) im Studiengang Medientechnik einen Vergleich erzielt. Nachdem die Rechtsanwältin der Hochschule zunächst rechtsirrig davon ausging, dass für einen außergerichtlichen Vergleich kein Vergleichsvertrag zu schließen sei, weil sie dies immer so mache, wiesen die Rechtsanwälte Heinze darauf hin, dass der außergerichtliche Vergleich ein Vertrag ist, welcher der Schriftform bedarf. Da die Anwältin der Hochschule dies trotz mehrfacher Hinweise juristisch nicht verstanden hatte, regten die Rechtsanwälte Heinze beim Verwaltungsgericht an, anstelle des außergerichtlichen Vergleichs einen Gerichtsvergleich zu schließen. Dieser ist für den Mandanten zwar etwas  teurer, jedoch ein vollstreckbarer Titel gegen die Hochschule und gewährleistet anders als ein formunwirksamer außergerichtlicher Vergleich, den die Anwältin der Hochschule vorschlug, Rechtssicherheit für den Mandanten. Da der Richter die Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Heinze teilte, wurde ein Gerichtsvergleich formuliert.

Nachdem die Mandantschaft einen Ablehnungsbescheid erhalten hatte, haben Rechtsanwälte Heinze mittels einer Studienplatzklage Architektur und durch Kontaktierung der Hochschule dafür gesorgt, dass die Mandantin den gewünschten Studienplatz doch erhalten hat. Das Einklagen eines Studienplatzes hat sich gelohnt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Gerichtsverfahren (Studienplatzklage Medizin Wintersemester 2017/2018) gegen die Universität Jena, in dem auch die Rechtsanwälte Heinze als Vertreter agierten, 7 Studienplätze Humanmedizin an der Universität Jena vergeben.

Das Verwaltungsgericht hat durch Beschluss einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag gemacht, nach welchem in Jena für das Studium Medizin zum Wintersemester 2017/2018 weitere 7 Studienplätze vergeben werden können. Auch Rechtsanwälte Heinze haben in dem Verfahren Antragsteller vertreten.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat diverse Studienplätze im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2017/2018 in das 5. Fachsemester, das 3. Fachsemester und das 1. Fachsemester vergeben. Für das 1. Fachsemester wurden 17 Studienplätze vergeben. Auch Rechtsanwälte Heinze haben in dem Verfahren Antragsteller vertreten und für einen Teil Ihrer Mandantschaft einen Studienplatz Medizin erreicht.

Rechtsanwälte Heinze haben für Ihre Mandantschaft gegen die Universität Hamburg einen Studienplatz im 1. Fachsemester Lehramt Gymnasium im gerichtlichen Eilverfahren erwirkt.

Die Rechtsanwälte Heinze haben erneut eine Studienplatzklage an der Universität Hamburg erfolgreich durch einen Vergleich abgeschlossen. Aufgrund des anwaltlichen Vortrages zur fehlerhaften innerkapazitären Vergabe der Universität Hamburg hat der Mandant einen Studienplatz erhalten.

Rechtsanwälte Heinze haben in Berlin eine Studienplatzklage im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen erfolgreich durch einen Vergleich beendet. Unser Mandant hat durch das Einklagen des Studienplatzes einen endgültigen Studienplatz erhalten.

Die auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwälte Heinze konnten ihrer Mandantschaft durch eine Studienplatzklage erneut das Studium ermöglichen, indem sie mit der FU Berlin einen Vergleich erzielt haben. Der Mandant hat durch das Einklagen eines Studienplatzes den Studienplatz im Bereich Sport erhalten.

Als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen haben die Rechtsanwälte Heinze erneut erfolgreich eine Studienplatzklage durchgeführt. Aufgrund des Sachvortrages der Anwälte zur Fehlerhaftigkeit der innerkapazitären Platzvergabe ließ sich die Universität auf einen Vergleich ein, so dass die Mandantin einen endgültigen Studienplatz erhielt und ihr Studium beginnen konnte.