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Studienplatzklage
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt?

Anwaltssuche – treffen Sie eine gute Wahl.

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel nicht einfach sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen schwierig, die Kompetenz eines Rechtsanwalts zu ermitteln. Gute „Staubsaugerverkäufer“ gibt es viele und die Kompetenz des Verkaufens und Verhandelns ist auch in Gerichtsverfahren von Vorteil.


Selten finden Sie allerdings die optimale Kombination zwischen Verhandlungsgeschick, Verkaufstalent und herausragender fachlicher bzw. wissenschaftlicher Qualifikation.

A.

Woran erkenne ich eine gute Anwaltskanzlei?

Es gibt Menschen, die ihren Arzt oder ihren Rechtsanwalt ausschließlich nach Sympathie wählen. Zwar gibt es in Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Prüfungsrecht oder bei Studienplatzklagen oder Verfassungsbeschwerden sowie Schulplatzklagen und Öffentlichem Baurecht aufgrund der emotional sehr belastenden Situation selbstverständlich erhöhten Redebedarf, jedoch kommt es für den Erfolg nahezu ausschließlich auf die fachliche Kompetenz des Anwalts und dessen Verhandlungsgeschick an. Sollte er zusätzlich sympathisch sein, ist es umso besser. In rechtlichen Auseinandersetzungen geht es aber zunächst nicht primär um das Verkaufsgerede eines mehr oder weniger sympathischen „Verkäufers“, sondern um die juristische Argumentation. Sie benötigen einen Strategen, mit dem Sie Ihren Fall gewinnen können.
Zwar gibt es keine mathematische Formel, um die richtige Rechtsanwaltskanzlei für das gewünschte Rechtsgebiet zu finden. Es gibt aber zumindest Indizien, anhand derer Sie einen guten Rechtsanwalt erkennen können.

I.

Internetbewertungen

Im Internet bei Google und Proven Expert geteilte Erfahrungen können aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner aussagekräftig sein. Dr. Heinze & Partner erhalten oft sehr gute und echte Bewertungen. Dr. Heinze & Partner werden in Erfahrungsberichten  für Ihre Professionalität und ihre herausragende Qualität gelobt.

II.

Publikationen und Dozententätigkeit

Ein wichtiges Indiz für die Kompetenz einer Rechtsanwaltkanzlei ist eine qualitativ hochwertige Publikationsliste. Die Kanzlei Dr. Heinze & Partner hat eine sehr hohe Kompetenz für wissenschaftliche Vorträge. Mittlerweile versuchen viele Rechtsanwälte auf den Zug der Wissenschaft zu springen. Fragen Sie Ihren persönlichen Berater bzw. Rechtsanwalt, in welchen Verlagen er welche Aufsätze und Bücher selbst veröffentlicht sowie welche Kurse er als Dozent auf welchem Niveau wo gehalten hat. Sie werden schnell erkennen, ob eine vermeintliche wissenschaftliche Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts nur heiße Luft ist oder auf einer seriösen Grundlage beruht.

Haben Rechtsanwälte in renommierten juristischen Fachverlagen umfangreich publiziert und wurden die Publikationen vor deren Veröffentlichung von verschiedenen Fachleuten bzw. Universitätsprofessoren geprüft, ist das ein Qualitätsmerkmal. Bei Publikationen kommt es einerseits auf die Verlage und andererseits auf Umfang und Qualität der einzelnen Publikation an. Haben Rechtsanwälte mehrere umfangreiche Bücher und lange Aufsätze in Fachverlagen veröffentlicht, ist dies etwas anderes als die Veröffentlichung kurzer Werke bei wissenschaftlich wenig renommierten Verlagen. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat zum Beispiel mehrere Lehrbücher mit insgesamt etwa 3700 Seiten im Verlag De Gruyter publiziert, der in der Wissenschaft für das öffentliche Recht als einer der renommiertesten Verlage gilt. Das ist für die Kanzlei Heinze und Partner zum Beispiel eine Auszeichnung für höchste Qualität.


Ähnlich verhält es sich bei Dozententätigkeiten. Die Bezeichnungen Dozent und Repetitor sind nicht geschützt. Wenn ein Rechtsanwalt von seiner Tätigkeit bei einem bundesweit agierenden Repetitorium schreibt, ohne dessen Namen zu nennen, sollten Sie skeptisch werden und nach dessen Namen fragen. Sie werden schnell erkennen, ob Ihr persönlicher Rechtsanwalt über lange Zeit bei einem qualitativ hochwertigen Repetitorium tätig war oder nicht. Sind Rechtsanwälte wie Dr. Arne-Patrik Heinze umfangreich bei großen Anbietern an mehreren Standorten als Dozenten bzw. Repetitoren wie Alpmann & Schmidt, dem Verlag C.H. Beck oder den Kaiserseminaren tätig gewesen oder tätig, ist dies ein Qualitätsmerkmal. Wenig aussagekräftig sind Dozententätigkeiten, wenn Rechtsanwälte lediglich Vorträge in der eigenen Kanzlei halten, bei kleinen Anbietern tätig sind und sich nicht vor fachkundiges Publikum in der Examensvorbereitung wagen. Nach Meinung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gibt es nahezu keine Kurse, in denen einem Dozenten ein vergleichbar hoher Anspruch an Fachkompetenz abverlangt wird, wie in Kursen zur juristischen Examensvorbereitung, weil Kursteilnehmer unmittelbar vor ihren Examina sich regelmäßig auf einem sehr hohen juristischen Niveau befinden. Zwar ist bei weitem nicht jeder Dozent eines großen juristischen Repetitoriums fachlich herausragend, jedoch spricht es für sich, wenn ein Dozent für mehrere große Anbieter tätig war oder ist. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze war bzw. ist in diversen Städten für diverse Anbieter wie Alpmann & Schmidt, den Verlag C.H. Beck, die Kaiserseminare und den Hamburgischen Anwaltsverein tätig gewesen und hält nunmehr Kurse für die Examensvorbereitungen unter Vermittlung des Personalrats beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Eine derartige Dozententätigkeit belegt, dass die Fachkompetenz bei der Kanzlei Heinze und Partner sehr hoch ist. Zudem hält Dr. Arne-Patrik Heinze ein Repetitorium in den Räumen der Bucerius Law School, die in Deutschland als die private Eliteuniversität für Jura gilt.

III.

Qualifikation des Rechtsanwalts

1.

Akademische Grade

a)
Master (LL.M.)

Ein Mastertitel (LL.M.) ist zwar ein akademischer Grad, jedoch ist er im juristischen Bereich nur begrenzt aussagekräftig. Viele dieser Titel werden im Ausland in kurzer Zeit erworben und spiegeln nicht unbedingt die praktische oder wissenschaftliche Qualifikation wider.

b)
Doktor der Rechtswissenschaften

Aussagekräftiger ist der Doktortitel. Eine Promotion erfordert eine eigenständige wissenschaftliche Leistung und vertieftes Fachwissen in einem bestimmten Bereich des Rechts.

c)
Professur

Ein Professorentitel ist bei weitem nicht so aussagekräftig wie ein Doktortitel. Viele Professorenstellen an Fachhochschulen erfordern keine Promotion. Dennoch kann eine Professur für praktische Erfahrung und Vermittlungskompetenz sprechen.

2.

Fachanwalt und Fortbildungszertifikate

Der Fachanwaltstitel ist ein Indiz dafür, dass der Rechtsanwalt auf dem jeweiligen Gebiet praktische Erfahrung und eine gewisse Zahl an Fällen bearbeitet hat. Auch regelmäßige Fortbildungen zeigen Engagement für das Fachgebiet. Jedoch sagen diese Titel nichts über die Qualität der juristischen Argumentation oder Prozesserfahrung aus.

IV.

Kenntnis der Behördenstrukturen

In den Bereichen des Öffentlichen Rechts, insbesondere im Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Beamtenrecht, ist es von Vorteil, wenn ein Rechtsanwalt die Abläufe der Gegenseite kennt. Anwälte mit früherer Tätigkeit in Behörden oder als Verwaltungsrichter bringen hier wertvolle Kenntnisse ein.

V.

Keine Schein-Zweigstellen und so genannte AStA-Vertrauensanwälte

Es gibt einige Kollegen, die Schein-Zweigstellen errichten und damit suggerieren, sie seien an mehreren Orten präsent. Auch sogenannte AStA-Vertrauensanwälte geben oft vor, besonders studentennah zu sein, obwohl dahinter nicht immer besondere Qualifikationen stehen.

VI.

Repetitoren

Insbesondere Repetitoren versuchen häufig, sich zum Beispiel mit Kenntnissen im Prüfungsrecht zu brüsten. Die Erfahrung aus der Prüfungsvorbereitung ist jedoch nicht mit der juristischen Argumentations- und Verfahrenspraxis eines spezialisierten Anwalts vergleichbar.