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Studienplatzklage
Symbolbild Anwalt erläutert die Studienplatzklage beim Master-Studienplatz
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Master-Studienplatz

A.

Masterstudiengang - Studienplatz einklagen

I.

Bologna Prozess

Aufgrund der Einführung der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge herrscht bei den Hochschulen bzw. Universitäten zum Teil Rechtsunsicherheit. Durch den Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert.

Nur in einigen wenigen Studiengängen wie Rechtswissenschaften (Jura) oder Medizin wehren sich die Verantwortlichen bis heute erfolgreich gegen eine vollständige Umstellung des Studienganges.

II.

Nichtige Rechtsvorschriften

Eine Vielzahl der den Studiengängen zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften sind rechtswidrig und somit (teil)nichtig. Aufgrund des erheblichen Aufwandes der Umstellung auf die Masterstudiengänge wurden in großem Umfang Rechtsvorschriften geschaffen, die noch heute rechtswidrig und damit angreifbar sind.

Daher sind die Chancen, sich in einen Masterstudiengang erfolgreich einzuklagen, tendenziell hoch. Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Studienplatzklagen haben bereits diverse derartiger Verordnungen und Satzungen erfolgreich angegriffen.

III.

Innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplätze

Bei Studienplatzklagen in Bachelorstudiengängen und Masterstudiengängen ist oft eine Studienplatzklage in Bezugnahme auf innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplätze empfehlenswert. Wegen der nicht selten rechtswidrigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Masterstudiengänge kann es somit geschickt sein, die Studienplatzklage auf die innerkapazitären und die außerkapazitären Masterstudienplätze zu beziehen.

Die Rechtsprechung im Bereich der Masterstudiengänge entwickelt sich rasant und ist wegen der ständig hinzukommenden Studiengänge und den damit verbundenen Regelungen nicht sehr gefestigt. Gerade insoweit entwickeln die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner die Rechtsprechung in diesem Bereich mit ihrer wissenschaftlich fachlichen Expertise in besonderem Umfang mit und erhöhen Ihre Chancen zum Erhalt eines Masterstudienplatzes beim Einklagen eines Studienplatzes.

B.

Studienplatzklage seit Bologna

Durch den mittlerweile längere Zeit zurückliegenden Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert. Die im Rahmen des Bologna-Prozesses erfolgte Umstellung fast aller in Deutschland angebotener Studiengänge auf das Bachelor/Master-System ist als umfassendste Studienreform der Nachkriegsgeschichte einzustufen. Im Jahr 2010 sind 85% aller Studiengänge in Deutschland auf das zweigliedrige System umgestellt worden. Nur in einigen wenigen Studiengängen wie Rechtswissenschaften (Jura) oder Medizin wehren sich die Verantwortlichen bis heute erfolgreich gegen eine vollständige Umstellung der medizinischen Studiengänge.

Der enorme Umfang einer solchen Umstellung führte dazu, dass viele der erlassenen Zulassungsverordnungen für Masterstudiengänge heute fehler- bzw. lückenhaft sind. Das gilt jeweils bezüglich mehrerer Aspekte der Rechtsvorschriften, denn die Hochschulen bzw. Universitäten mussten auf mehrere Problembereiche eingehen. Zum einen musste ein Weg gefunden werden, herauszufiltern, welche Bewerber überhaupt geeignet sind, um den angebotenen Masterstudienplatz anzutreten. Zum anderen gilt es, aus den vielen Bewerbern diejenigen herauszufiltern, die einen der wenigen Masterstudienplätze erhalten sollen.

C.

Gibt es große Unterschiede zu der „klassischen Studienplatzklage“ ins 1. Fachsemester Bachelor?

Die Masterstudienplatzklage in das 1. Fachsemester des Masterstudienganges unterscheidet sich erheblich von den „klassischen Studienplatzklagen“ in das 1. Fachsemester Bachelor, denn im Zulassungsverfahren zum Masterstudienplatz muss zunächst in besonderer Weise die Eignung des Bewerbers festgestellt werden, um dann ein Auswahlverfahren zwischen den geeigneten Bewerbern durchführen zu können. Die Eignungskriterien unterscheiden sich von den Kriterien zur Zulassung im Bachelorstudium.

Anders als bei der Zulassung zu einem medizinischen Studiengang kommt es allenfalls geringfügig auf die Abiturnote an. Es sind andere Faktoren maßgeblich, wobei die Note im Bachelor als Eignungskriterium eine Rolle spielen kann. Das ist für die Bewerber vorteilhaft, die ihr Recht auf einen Masterstudienplatz notfalls einklagen wollen. Es geht insoweit nämlich nicht nur um das Einklagen eines außerkapazitären Studienplatzes, sondern gegenüber den Studienplatzklagen Bachelor auch verstärkt um das Einklagen des innerkapazitären Studienplatzes.

Die „klassische Studienplatzklage“ in das 1. Fachsemester Bachelor ist hingegen regelmäßig stärker – aber nicht nur – darauf bezogen, dass der Bewerber einen Studienplatz außerhalb der seitens der Hochschulen bzw. Universitäten errechneten Kapazität zugesprochen bekommt. Es geht bei der „klassischen Studienplatzklage“ nicht im selben Umfang wie bei der Masterstudienplatzklage darum, einen Platz im regulären Auswahlverfahren zu erhalten. Im Rahmen der klassischen Studienplatzklagen wird noch immer (rechtswidrig) fast ausschließlich die Abiturnote herangezogen, obwohl diese Vergabepraxis aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2017 verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Diese seit Jahrzehnten gängige Praxis war vor der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 2017 durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vielfach bestätigt worden und es gibt bei der Vergabe leider insoweit noch immer kaum Unterschiede im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung des Bachelor/Master-Systems.

Das Vorgehen der auf die Masterstudienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in das 1. Fachsemester Masterstudium zielt insbesondere darauf ab, beim Verwaltungsgericht innerkapazitär und außerkapazitär vorzugehen und nicht nur einen Standardantrag auf Zulassung außerhalb der von den Universitäten bzw. Hochschulen errechneten Kapazitäten zu stellen. Ihre Anträge untermauern Dr. Heinze & Partner mit fachlich wissenschaftlich fundierter Begründung. Dr. Heinze & Partner setzen alles daran, dass Plätze an ihre Mandanten vergeben werden.

D.

Sind die Erfolgsaussichten einer Masterstudienplatzklage deshalb höher einzuschätzen als bei Studienplatzklagen ins erste Fachsemester Bachelor?

Die Antwort ist: JA! Bei den Master-Studiengängen gibt es weniger gefestigte Rechtsprechung, zumal regelmäßig neue untergesetzliche Regelungen in Kraft treten. Das ist einer der Gründe, warum die Erfolgsaussichten im Rahmen einer Studienplatzklage im Bereich der Masterstudiengänge oft hoch einzuschätzen sind! Die Unsicherheiten der Universitäten und Hochschulen – aber auch der Verwaltungsgerichte – sind es, durch die uns ein größerer Spielraum gegeben ist, um dem Antragssteller zu seinem ihm zustehenden Studienplatz zu verhelfen.

Ihr Rechtsanwalt für die Studienplatzklage aus der Kanzlei Dr. Heinze & Partner ist nicht nur darauf beschränkt, Plätze nachberechnen zu lassen, sondern er kann schon in einem sehr frühen Stadium in das Verfahren eingreifen.