
Teilstudienplatz (Medizin) und Zweitstudium
Teilstudienplätze und Zweitstudium: Wege zum Medizinstudium trotz Zulassungsbeschränkung
Besonderheiten
Es gibt in diversen Studiengängen im Hinblick auf Teilstudienplätze und Zweitstudienbewerber Besonderheiten. Bei Teilstudienplätzen gilt dies insbesondere für den Studiengang Medizin.
Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie dazu.
Teilstudienplätze
Im Rahmen der Studienplatzvergabe (insbesondere Medizin und Zahnmedizin) kann im behördlichen bzw. im gerichtlichen Verfahren eine Teilstudienplatzvergabe erfolgen. Im Hinblick auf Teilstudienplätze kann es geschickt sein, eine Studienplatzklage für einen Teilstudienplatz zu betreiben,
um sich parallel bzw. anschließend in ein höheres Semester bzw. in den Studienabschnitt wie zum Beispiel den klinischen Studienabschnitt Medizin zum Studienplatzwechsel nach Deutschland einzuklagen.
Zweitstudium
Schwierig ist das Einklagen in ein Zweitstudium. Studienabschlüsse im Ausland wirken sich in der Regel nicht negativ auf die Studienplatzvergabe in Deutschland aus.
Durch einen Erststudienabschluss in Deutschland werden die Chancen auf das erfolgreiche Einklagen eines Zweitstudienplatzes in Deutschland allerdings erheblich verringert.
Besonderheiten gibt es in diversen Studiengängen – insbesondere den medizinischen Studiengängen und somit bei der Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin – im Hinblick auf Teilstudienplätze und Zweitstudienbewerber. Teilstudienplätze gibt es insbesondere im Bereich der Studienplatzklage Medizin. Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie dazu.


