
Studienplatzklage Master: Zugang zum gewünschten Masterstudium sichern
Die Umstellung auf das zweistufige Bachelor-Master-System im Rahmen des Bologna-Prozesses hat zu einer Vielzahl neuer, eigenständiger Masterstudiengänge und einem deutlichen Anstieg individueller Zugangshürden geführt. Während einst der bloße erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums für viele Studieninteressierte als Sprungbrett ins Masterstudium galt, sorgen heute komplexe Zulassungsordnungen, eigens entwickelte Auswahlmechanismen und restriktive Kapazitätsregelungen in den Hochschulen für eine hohe Zahl an Ablehnungen. Besonders betroffen: Studiengänge wie Psychologie, Soziale Arbeit, Lehramt und andere Fächer mit starker Nachfrage.
Die Folge für Absolventen und Bewerber: Unsicherheit, Zeitdruck, der drohende Verlust eines Studienjahrs – und ein wachsender Bedarf nach rechtlich klaren, sachlichen Einschätzungen zu den eigenen Chancen. Eine Studienplatzklage im Masterbereich bietet die Möglichkeit, Zulassungsentscheidungen rechtlich überprüfen und etwaige Verfahrens- oder Bewertungsfehler gerichtlich feststellen zu lassen.
Inhaltsübersicht
Besondere Herausforderungen der Master-Zulassung
Im Gegensatz zum Bachelorstudium, dessen Vergabeverfahren meist auf objektiven Kriterien wie der Abiturnote basieren, entwickeln Hochschulen für Masterstudiengänge oft eigene Auswahlprozesse: Eignungsprüfungen, individuelle Punktesysteme, Nachweise spezieller ECTS-Punkte, fachspezifische Praktika, Motivationsschreiben oder Auswahlgespräche. Jede Universität bzw. jeder Masterstudiengang gleicht hier einer eigenen Welt mit eigenen Regeln.
Das Ergebnis: Selbst Studienbewerber, die formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen, scheitern nicht selten an intransparenten Kriterien oder undurchsichtigen Gewichtungen im Auswahlverfahren.
Hier setzt die rechtliche Prüfung durch Dr. Heinze & Partner an. Wir analysieren jeden innerkapazitären und außerkapazitären Ablehnungsgrund auf dessen Vereinbarkeit mit geltendem Recht und mit den Kapazitätsvorgaben. Insbesondere fehlerhafte Auswahlverfahren, unklare Kriterien oder uneinheitliche Gleichwertigkeitsprüfungen sind häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Studienplatzklage Master.
Sie haben einen Ablehnungsbescheid für das Masterstudium erhalten?
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten auf eine Studienplatzklage – fachlich fundiert, fristgerecht und individuell.
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Rechtliche Grundlagen der Master Studienplatzklage seit Bologna
Durch den mittlerweile längere Zeit zurückliegenden Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert. Die im Rahmen des Bologna-Prozesses erfolgte Umstellung fast aller in Deutschland angebotener Studiengänge auf das Bachelor/Master-System ist als umfassendste Studienreform der Nachkriegsgeschichte einzustufen. Im Jahr 2010 sind 85% aller Studiengänge in Deutschland auf das zweigliedrige System umgestellt worden. Nur in einigen wenigen Studiengängen wie Rechtswissenschaften (Jura) oder Medizin wehren sich die Verantwortlichen bis heute erfolgreich gegen eine vollständige Umstellung.
Der enorme Umfang einer solchen Umstellung führte dazu, dass viele der erlassenen Zulassungsverordnungen für Masterstudiengänge heute fehler- bzw. lückenhaft sind. Das gilt jeweils bezüglich mehrerer Aspekte der Rechtsvorschriften, denn die Hochschulen bzw. Universitäten mussten auf mehrere Problembereiche eingehen. Zum einen musste ein Weg gefunden werden, herauszufiltern, welche Bewerber überhaupt geeignet sind, um den angebotenen Master Studiengang anzutreten. Zum anderen gilt es, aus den vielen Bewerbern diejenigen herauszufiltern, die einen der wenigen Masterstudienplätze erhalten sollen.
Die Studienplatzklage richtet sich grundsätzlich gegen staatliche Hochschulen bzw. Universitäten. Bei privaten Hochschulen gelten andere rechtliche Maßstäbe, sodass eine gesonderte Prüfung erforderlich ist.
Die Masterplatzklage basiert im Kern auf:
Kapazitätsrecht und den jeweiligen Landeshochschulgesetzen,
individuell formulierten Hochschulsatzungen und Zulassungsverordnungen.
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Es gibt zwei zentrale Klagearten:
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Das Fehlen eines bundeseinheitlichen Zulassungsverfahrens für Masterstudiengänge zwingt zu einer Einzelfallprüfung jeder Hochschule bzw. Universität und jedes Studiengangs. Das juristische Ziel: Die Feststellung, ob Auswahlkriterien korrekt und transparent angewandt, Kapazitäten richtig berechnet und Gleichwertigkeitsprüfungen sachgerecht durchgeführt wurden.
Fehlerquellen: Bologna-Prozess und neue Zulassungsregelungen für das Master Studium
Aufgrund der Einführung der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge herrscht bei den Hochschulen bzw. Universitäten zum Teil Rechtsunsicherheit. Durch den Bologna Prozess haben sich die Rahmenbedingungen zum Einklagen eines Studienplatzes partiell deutlich verbessert.
Nichtige Rechtsvorschriften
Eine Vielzahl der den Studiengängen zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften sind rechtswidrig und somit (teil)nichtig. Aufgrund des erheblichen Aufwandes der Umstellung auf die Masterstudiengänge wurden in großem Umfang Rechtsvorschriften geschaffen, die noch heute rechtswidrig und damit angreifbar sind.
Daher sind die Chancen, sich in einen Masterstudiengang erfolgreich einzuklagen, tendenziell hoch. Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Studienplatzklagen haben bereits diverse Verordnungen und Satzungen erfolgreich angegriffen.
Typische Fehler in Master-Zulassungsregelungen sind:
Unklare Definitionen und intransparente Eignungskriterien.
Undurchsichtige Punktesysteme oder uneinheitliche Gewichtung.
Fehler bei der Anerkennung von ECTS-Punkten oder Bachelorabschlüssen.
Lückenhafte Dokumentation und Benachteiligung im Auswahlgespräch.
Falsche oder zu knappe Kapazitätsberechnungen.
Fehlende Fristentransparenz und mangelhafte Rechtbehelfsbelehrung.
Innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplätze
Bei Studienplatzklagen in Bachelorstudiengängen und Masterstudiengängen ist oft eine Studienplatzklage in Bezugnahme auf innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplätze empfehlenswert. Wegen der nicht selten rechtswidrigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Masterstudiengänge kann es somit geschickt sein, die Studienplatzklage auf die innerkapazitären und die außerkapazitären Masterstudienplätze zu beziehen.
Die Rechtsprechung im Bereich der Masterstudiengänge entwickelt sich rasant und ist wegen der ständig hinzukommenden Studiengänge und den damit verbundenen Regelungen nicht sehr gefestigt. Gerade insoweit entwickeln die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner die Rechtsprechung in diesem Bereich mit ihrer wissenschaftlich-fachlichen Expertise in besonderem Umfang mit und erhöhen Ihre Chancen zum Erhalt eines Masterstudienplatzes beim Einklagen eines Studienplatzes.
Innerkapazitäre Studienplatzklage Master
Im innerkapazitären Verfahren steht die rechtliche Kontrolle der regulären Auswahl- und Vergabeentscheidungen innerhalb der festgesetzten Studienplatzkapazität im Vordergrund.
Auswahlverfahren und Eignungskriterien
Masterstudiengänge setzen regelmäßig den Nachweis besonderer fachlicher oder persönlicher Eignung voraus. Die konkreten Auswahlverfahren und Eignungskriterien variieren je nach Hochschule bzw. Universität, Bundesland und Studiengang. Häufig finden sich Kombinationen aus mehreren Bewertungsbestandteilen, die die individuelle Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber abbilden sollen.
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Eignungsprüfung im Master – was rechtlich zählt:
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Die Hochschulen legen diese Kriterien zum Beispiel in ihren jeweiligen Zulassungsordnungen fest. Maßgeblich ist, dass die festgelegten Kriterien objektiv überprüfbar und inhaltlich auf den Studienerfolg im Masterstudium ausgerichtet sind.
Prüfung der Zulassungsentscheidungen
Ablehnungen erfolgen häufig unter Hinweis auf vermeintlich fehlende Nachweise oder formale Mängel – oftmals ohne transparente Begründung. Im Rahmen der Studienplatzklage wird überprüft, ob die Hochschule ihre eigenen Auswahlkriterien ordnungsgemäß angewandt und dokumentiert hat.
Wir prüfen:
Wurden Nachweise vollständig und korrekt berücksichtigt?
Sind Bewertungsmaßstäbe einheitlich angewandt worden?
Hatten alle Bewerber objektiv gleiche Chancen?
Sind Bewertungsfehler oder unzulässige Auswahlkriterien ersichtlich?
Fehler in der Anwendung oder Gewichtung einzelner Eignungsparameter können zur Aufhebung der Ablehnung führen und eine erfolgreiche Zulassung auf dem Klageweg bzw. im gerichtlichen Eilverfahren ermöglichen.
Gerichtliche Kontrolle von Eignungsprüfungen
Eignungsprüfungen und Auswahlgespräche im Masterverfahren müssen nachvollziehbar, dokumentiert und diskriminierungsfrei ablaufen. Gerichte verlangen aufgrund der geltenden Gesetze, dass Bewertungskriterien transparent festgelegt und die Ergebnisse prüfbar nachvollzogen werden können.
Rechtlich verbindliche Maßstäbe sind insbesondere:
Objektive und überprüfbare Bewertungsgrundlagen,
Vollständige und zeitnahe Protokollierung der Prüfungen,
Nachvollziehbare Begründung der Entscheidung.
Fehlt es an Transparenz oder Dokumentation in der Eignungsfeststellungsprüfung, gilt die Auswahlentscheidung regelmäßig als rechtsfehlerhaft. Solche Mängel erhöhen die Erfolgsaussichten einer innerkapazitären Studienplatzklage Master erheblich.
Außerkapazitäre Studienplatzklage Master
Die außerkapazitäre Studienplatzklage ist maßgeblich, wenn Hochschulen ihre tatsächlichen Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und Bewerbern dadurch rechtswidrig der Zugang zum Masterstudium verwehrt bleibt.
Fehler in der Kapazitätsberechnung
Viele Hochschulen rechnen ihre Masterplatzkapazitäten restriktiv – etwa durch zu knappe Lehrdeputate oder unvollständige Analysen. Eine fehlerhafte Berechnung verursacht unnötig viele Ablehnungen. In der Praxis ist zu beobachten, dass die Zahl der angebotenen Masterstudienplätze häufig deutlich unter der Anzahl der zuvor vergebenen Bachelorstudienplätze liegt. Nicht selten stehen nur etwa zwei Drittel der Bachelorabsolventenplätze im Master zur Verfügung. Dies erhöht die Relevanz einer rechtlichen Überprüfung der Kapazitätsberechnung.
Wir prüfen:
Wurden Ressourcen (Personal, Finanzen) korrekt angesetzt?
Sind gesetzliche Vorgaben beachtet und wurde die Kapazität voll ausgeschöpft?
Gibt es ungenutzte Reserven zugunsten zusätzlicher Masterstudienplätze?
Anspruch auf zusätzliche Masterstudienplätze
Wird eine fehlerhafte Kapazitätsberechnung nachgewiesen, können Gerichte Hochschulen zur Bereitstellung zusätzlicher Masterplätze verpflichten. Dies eröffnet in vielen Fällen auch abgelehnten Bewerbern im Nachhinein eine realistische Chance auf Zulassung – gerade in stark nachgefragten Masterstudiengängen wie Psychologie.
Prüfungen, Auswahlverfahren und Gleichwertigkeit
Prüfungs- und Auswahlverfahren spielen im Masterzulassungsrecht eine zentrale Rolle, da sie über den Zugang zum Studienplatz entscheiden und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind.
Rechtslage bei Master-Eignungsprüfungen
Mit dem Bologna-System sind Eignungsprüfungen, Punktesysteme und Auswahlgespräche im Masterbereich Standard geworden. Entscheidend ist deren Transparenz und rechtliche Überprüfbarkeit:
Sind Kriterien klar definiert und werden sie konsequent angewandt?
Können Sie die Bewertung und Gewichtung Ihrer Qualifikationen nachvollziehen?
Gibt es eine Dokumentation über Auswahlgespräche und Tests?
Gleichwertigkeitsprüfung eines abweichenden Bachelorabschlusses
Der Wechsel in einen fachverwandten Masterstudiengang, etwa nach einem anderen Bachelor, ist häufig Streitpunkt. Hochschulen dürfen die Gleichwertigkeit nicht nach Belieben, sondern nur anhand klarer, fachlich nachvollziehbarer Kriterien beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere der Inhalt, der Umfang und das Niveau der im Bachelorstudium erbrachten Leistungen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss begründet, dokumentiert und transparent erfolgen. Wird sie fehlerhaft oder ohne ausreichende Begründung getroffen, kann dies die gesamte Zulassungsentscheidung rechtswidrig machen. Auch die Gleichwertigkeitsprüfung kann daher Gegenstand einer Studienplatzklage Master sein.
Abgrenzung zur Bachelor-Studienplatzklage: Gibt es große Unterschiede zu der „klassischen Studienplatzklage“ ins 1. Fachsemester Bachelor?
Die Masterstudienplatzklage in das 1. Fachsemester des Masterstudienganges unterscheidet sich erheblich von den „klassischen Studienplatzklagen“ in das 1. Fachsemester Bachelor, denn im Zulassungsverfahren zum Masterstudienplatz muss zunächst in besonderer Weise die Eignung des Studierenden festgestellt werden, um dann ein Auswahlverfahren zwischen den geeigneten Bewerbern durchführen zu können. Die Eignungskriterien unterscheiden sich von den Kriterien zur Zulassung zum Bachelorstudium.
Anders als bei der Zulassung zu einem medizinischen Studiengang kommt es allenfalls geringfügig auf die Abiturnote an. Es sind andere Faktoren maßgeblich, wobei die Note im Bachelor als Eignungskriterium eine Rolle spielen kann. Das ist für die Bachelorabsolventen vorteilhaft, die ihr Recht auf einen Masterstudienplatz notfalls einklagen wollen. Es geht insoweit nämlich nicht nur um das Einklagen eines außerkapazitären Studienplatzes, sondern gegenüber den Studienplatzklagen Bachelor auch verstärkt um das Einklagen des innerkapazitären Studienplatzes.
Im Rahmen der klassischen Studienplatzklagen wird noch immer (rechtswidrig) fast ausschließlich die Abiturnote herangezogen, obwohl diese Vergabepraxis aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Diese seit Jahrzehnten gängige Praxis war vor der Änderung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vielfach bestätigt worden und es gibt bei der Vergabe leider insoweit noch immer kaum Unterschiede im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung des Bachelor/Master-Systems.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Bei der Bachelor-Studienplatzklage überwiegen anonymisierte Ranglisten und objektive Notenauswahl. Beim Masterstudium stehen hingegen individuelle Auswahlverfahren, komplexe Eignungsfeststellungen und gezielte Gleichwertigkeitsprüfungen im Vordergrund. So entstehen neue rechtliche Ansatzpunkte für eine effektive Studienplatzklage Master. Die Bearbeitung der Verfahren ist wesentlich komplexer und erfordert zumeist einen strategischen Mix aus inner- und außerkapazitärer Klageführung.
So unterstützt Sie die Kanzlei Dr. Heinze & Partner bei der Studienplatzklage Master
Das Vorgehen der auf die Masterstudienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in das Masterstudium zielt insbesondere darauf ab, beim Verwaltungsgericht innerkapazitär bzw. außerkapazitär vorzugehen und nicht nur einen Standardantrag auf Zulassung außerhalb der von den Universitäten bzw. Hochschulen errechneten Kapazitäten zu stellen. Ihre Anträge untermauern Dr. Heinze & Partner mit fachlich-wissenschaftlich fundierter Begründung. Dr. Heinze & Partner setzen alles daran, dass Plätze an ihre Mandanten vergeben werden.
Die Rechtsanwälte für die Studienplatzklage aus der Kanzlei Dr. Heinze & Partner sind nicht nur darauf beschränkt, Plätze nachberechnen zu lassen, sondern können schon in einem sehr frühen Stadium in das Verfahren eingreifen - bestenfalls in Vorbereitung der Bewerbung.
Analyse von Ablehnungsbescheid und Satzung
Wir prüfen als Dr. Heinze & Partner detailliert, weshalb Sie abgelehnt wurden:
Welche formellen Zugangsvoraussetzungen galten wirklich?
Wurden Ihre Unterlagen korrekt bewertet?
Sind Fehler bei der Gleichwertigkeitsprüfung oder im Auswahlverfahren erfolgt?
Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
Wir wägen ab, in welchem Umfang innerkapazitäre und/oder außerkapazitäre Ansätze erfolgversprechend sind. Unser Ziel: Erfolgsaussichten optimieren – Kosten und Zeit realistisch einschätzen.
Formulierung und Erhebung der Klage und des gerichtlichen Eilantrages
Wir erstellen und begründen sämtliche Klagen und Anträge fachlich fundiert – unter Einhaltung aller relevanten Fristen und im Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
Vertretung im Eil- und Hauptsacheverfahren
Wir vertreten Sie bundesweit, steuern Kommunikation, Nachweise und Fristen – sowohl im Eilverfahren (vorläufige Zulassung) als auch im Hauptsacheverfahren (gerichtliche Endentscheidung). Bestenfalls lassen Sie sich bereits vor der Bewerbung auf den Studienplatz durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie ahnen, dass Sie möglicherweise abgelehnt werden.
Typischer Ablauf: Vom Ablehnungsbescheid zur Studienplatzklage Master
Verfahrensstufe |
Inhalt |
Zeitrahmen / Hinweis |
|---|---|---|
1. Ablehnungsbescheid |
Zugang des schriftlichen Ablehnungsbescheids nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens |
Sofortige Fristprüfung durch Rechtsanwalt erforderlich |
2. Unterlagenanalyse |
Prüfung des Bescheids, der Satzung und der Bewerbungsunterlagen auf rechtliche Fehler und Besonderheiten |
Innerhalb weniger Tage nach Zugang des Bescheides |
3. Strategische Planung |
Entscheidung über inner- und/oder außerkapazitäres Vorgehen; Einschätzung der Erfolgsaussichten. |
Parallel zur Fristwahrung |
4. Klageerhebung |
Erhebung der Studienplatzklage vor dem Verwaltungsgericht (Eilverfahren bzw. Hauptsacheverfahren). |
In der Regel innerhalb von vier Wochen |
5. Gerichtliche Entscheidung |
Vorläufige Zulassung im Eilverfahren bzw. Entscheidung im Hauptsacheverfahren. |
Verfahrensdauer variiert je nach Bundesland und Einzelfall |
6. Zulassung / Masteraufnahme |
Bei Erfolg: Einschreibung in das gewünschte Masterstudium |
Nach gerichtlicher oder einvernehmlicher Zuweisung |
Jetzt unverbindliche Erstberatung sichern!
Sie möchten Ihre Chancen prüfen oder eine Studienplatzklage Master einreichen? Kontaktieren Sie die auf Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner auf heinze-studienplatzklage.de – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Master-Wunschstudienplatz!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Studienplatzklage Master
Kann ich für jeden Masterstudiengang eine Studienplatzklage erheben?
Grundsätzlich ja – sofern alle formellen Zugangsvoraussetzungen vorliegen und Fehler im Auswahl-, Kapazitäts- oder Gleichwertigkeitsverfahren gegeben sind.
Worin unterscheidet sich die Master- von der Bachelor-Studienplatzklage?
Im Master spielen individuelle Auswahlkriterien, Eignungsprüfungen, Gespräche und Gleichwertigkeitsprüfungen eine wesentlich größere Rolle.
Brauche ich eine reguläre Bewerbung vor der Klage?
Ja, ein rechtliches Vorgehen ergibt in aller Regel nur nach einer ordnungsgemäßen, fristgerechten Bewerbung und dem anschließenden Ablehnungsbescheid Sinn, da erst dadurch die formalen Voraussetzungen der Studienplatzklage erfüllt sind.
Wie wichtig ist meine Bachelor-Note?
Sie ist häufig ein zentrales Zulassungskriterium, wird jedoch meist mit weiteren Kriterien kombiniert und ist damit nur Teil des Auswahlverfahrens.
Sind Eignungsprüfungen und Auswahlgespräche gerichtlich überprüfbar?
Ja – sämtliche Auswahlverfahren im Master müssen transparent, nachvollziehbar und dokumentiert sein.
Was ist der Unterschied zwischen inner- und außerkapazitärer Klage?
Innerkapazitäre Klagen beziehen sich auf Fehler bei offiziell ausgeschriebenen Plätzen; außerkapazitäre Klagen betreffen Fälle, in denen Hochschulen ihre tatsächliche Kapazität nicht ausschöpfen.
Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage Master?
Die Kosten einer Studienplatzklage im Masterbereich hängen vom Umfang des Verfahrens, der Anzahl der beteiligten Hochschulen, der gewählten Klageart (inner- und/oder außerkapazitär) sowie vom Verfahrensstadium ab. In der Praxis bewegen sich die Gesamtkosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – häufig in einer Spanne von mehreren hundert Euro bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich. Eine realistische Kosten-Nutzen-Abwägung ist daher Bestandteil jeder anwaltlichen Ersteinschätzung.
Sind die Erfolgsaussichten einer Masterstudienplatzklage höher einzuschätzen als bei Studienplatzklagen ins erste Fachsemester Bachelor?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, wenngleich es bei den Master-Studiengängen weniger gefestigte Rechtsprechung gibt, zumal regelmäßig neue untergesetzliche Regelungen in Kraft treten. Das ist einer der Gründe, warum die Erfolgsaussichten im Rahmen einer Studienplatzklage im Bereich der Masterstudiengänge oft hoch einzuschätzen sind! Die Unsicherheiten der Universitäten und Hochschulen – aber auch der Verwaltungsgerichte – sind es, durch die uns ein großer Spielraum gegeben ist, um dem Antragssteller zu seinem ihm zustehenden Studienplatz zu verhelfen.
Fazit: Juristische Strategie entscheidet beim Master-Studienplatz
Eine Studienplatzklage Master ist für viele Bewerber eine realistische Chance, trotz Ablehnung einen Zugang zum Wunsch-Masterstudiengang zu erhalten. Das Verfahren ist jedoch rechtlich anspruchsvoll. Zwischen individuellen Auswahlkriterien, intransparenten Punktesystemen, fehleranfälligen Kapazitätsberechnungen und komplexen Gleichwertigkeitsprüfungen bedarf es spezialisierter und wissenschaftlich fundierter Beratung. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner: Wir schätzen Ihre Erfolgschancen realistisch ein, entwickeln eine individuelle Vorgehensweise und begleiten Sie sicher und konsequent bis zum Studienplatz.


